WILDTIERE
Grundsatz: Verantwortungsvoller Umgang mit der Natur
Nicht jedes allein angetroffene Wildtier ist in Not. Besonders bei Jungtieren wird nur dann eingegriffen, wenn eine tatsächliche akute Notlage vorliegt. Unbegründete Eingriffe in die Natur werden bewusst vermieden.
Rettung aus Gefahrensituationen
Der Verein rettet Wildtiere aus akuten Zwangslagen: Tiere, die in Zäunen, Netzen oder baulichen Anlagen verfangen sind, in Schächte oder Gruben gestürzt sind oder sich in sonstigen lebensbedrohlichen Situationen befinden. Die Rettung erfolgt situationsangepasst unter Berücksichtigung des Tier- und Eigenschutzes.
Versorgung verletzter & geschwächter Wildtiere
Unterstützt wird bei verletzten oder geschwächten Tieren nach Verkehrsunfällen, Bissverletzungen, Unterkühlung, Entkräftung oder Kreislaufproblemen. Konkret übernimmt der Verein eine erste Einschätzung von Zustand, Atmung, Blutungen und Schockanzeichen, eine Stabilisierung durch Wärme, Ruhe, sichere Lagerung und Stressreduktion sowie die Organisation oder Begleitung des Transports in eine Tierarztpraxis oder Tierklinik – inklusive Übergabe mit Dokumentation, Fotos und Fundumständen.Ebenfalls zum Aufgabenbereich gehören die Bergung verlassener oder gefährdeter Jungtiere sowie Hilfe bei Wildtieren in Siedlungsbereichen, die sich nicht selbstständig befreien können.
Absicherung bei Gefahrenlagen im Verkehr
Bei verletzten Tieren im Verkehrsraum oder in unübersichtlichen Bereichen wird die Einsatzstelle abgesichert und mit den zuständigen Behörden abgestimmt.
Unterbringung & Weitervermittlung
Der Verein übernimmt die Notunterbringung geretteter Wildtiere und koordiniert die Übergabe an geeignete Auffangstationen, Wildtierpflegestellen oder Tierkliniken. Im Rahmen der zulässigen Erste-Hilfe-Maßnahmen werden Grundsicherung und Stabilisierung sichergestellt – darunter Wärmeerhalt, Fütterung nach tierärztlicher Vorgabe sowie Parasitenmanagement auf tierärztliche Anweisung.
Behördliche Zusammenarbeit
Es wird eng mit Polizei, Ordnungsamt, Veterinäramt sowie weiteren zuständigen Stellen kooperiert. Bei geschützten Arten oder jagdrechtlich relevanten Situationen erfolgen alle Maßnahmen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden oder Jagdausübungsberechtigten.
Technische Ausstattung
Zum Einsatz kommen Wärmebildkameras, Wärmebilddrohnen, Netzwurfgeräte und Sauerstoffkonzentratoren. Die Einsatzfahrzeuge sind speziell für den Transport verletzter Tiere ausgerüstet.
Was wir nicht übernehmen
- Eingriffe ohne akute Notlage – kein unbegründetes Aufgreifen von Wildtieren
- Aufnahme allein aufgefundener Jungtiere, solange keine echte Notlage vorliegt
- Tierärztliche Behandlung im klinischen Sinne – keine Diagnosen, keine invasiven Maßnahmen
- Dauerhafte Unterbringung von Wildtieren
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