Rheinland-pfälzische Behörden haben mitgeteilt, dass bei einem Ende Januar verstorbenen Hund, der im November 2025 aus Russland importiert wurde, die klassische Tollwut (Rabies) nachgewiesen wurde. Im Saarland konnten ebenfalls Hunde ermittelt werden, die im Zusammenhang mit einer Sammelstelle in Russland transportiert wurden. Diese Tiere werden aktuell amtlich überwacht. Ein erhöhtes Tollwut-Risiko für das Saarland besteht nicht.
Der Transport aus Russland, mit dem die verstorbene Hündin aus Rheinland-Pfalz nach Deutschland eingeführt wurde, war ordnungsgemäß angemeldet. Nach vorliegenden Angaben verfügten alle transportierten Tiere über die notwendigen Impfnachweise und Begleitpapiere. Die Behörden gehen mittlerweile davon aus, dass die vorgelegten Dokumente – einschließlich der Impfnachweise – gefälscht waren. Zudem besteht der Verdacht, dass die Hündin jünger war als in den Begleitpapieren ausgewiesen und bei Einreise kein wirksamer Tollwutschutz bestand.
Da der Transport ordnungsgemäß angemeldet war, konnten alle Tiere, die auf diesem Weg nach Deutschland sowie in wenige weitere europäische Länder verbracht wurden, schnell ermittelt werden. Die betroffenen Tiere sind zum aktuellen Zeitpunkt klinisch gesund und unauffällig. Die jeweils zuständigen Behörden haben alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen.
Auch im Saarland wurden Tiere ermittelt, die aus derselben Region in Russland verbracht wurden. Daher haben die saarländischen Behörden für diese Tiere die Überprüfung der Tollwutschutzimpfung angeordnet und teilweise Tiere in Schutzquarantäne verbracht.
Nach Einschätzung der Behörden handelt es sich um einen Einzelfall importierter Tollwut aus einem Drittland. Da die betroffene Hündin zum Zeitpunkt des Transportes nicht infektiös gewesen sein konnte, besteht kein erhöhtes Risiko für die saarländische Bevölkerung oder für Haustiere.
Hintergrund
Deutschland ist seit 2008 tollwutfrei. Das bedeutet, dass eine Ansteckung innerhalb Deutschlands grundsätzlich nicht möglich ist. Dennoch kann es gelegentlich zu importierten Einzelfällen aus Drittländern kommen. In solchen Fällen besteht ein Ansteckungsrisiko für Kontakttiere.
Hinweis an Tierhalterinnen und Tierhalter
Unabhängig von der aktuellen Situation werden alle Tierhalterinnen und Tierhalter dazu aufgerufen, den Tollwut-Impfschutz ihrer Tiere – insbesondere von Hunden und Katzen – zu überprüfen und aktuell zu halten. Nur ein ausreichender Impfschutz schützt vor der ansonsten für Mensch und Tier in der Regel tödlich verlaufenden Viruserkrankung.


