📌 Sachverhalt

Nach offiziellen Meldungen wurde bei einem nach Deutschland eingeführten Hund eine Tollwutinfektion bestätigt.

Der Hund verstarb am 25.01.2026.
Am 10.02.2026 erfolgte die offizielle Bestätigung des positiven Tollwutbefundes.

Laut vorliegenden Dokumenten war das Tier:

  • nahezu acht Monate alt

  • ordnungsgemäß gekennzeichnet (Mikrochip)

  • gegen Tollwut geimpft

  • mit einem bestätigten Tollwut-Titer-Test versehen (Nachweis der Impfwirkung)

Nach der Untersuchung stellte sich jedoch heraus, dass der Hund zum Zeitpunkt der Einreise jünger war als angegeben.

Damit waren die europäischen Einfuhrbestimmungen nicht erfüllt.
Die Einfuhr erfolgte somit unter Verstoß gegen geltendes Tierseuchenrecht.


📍 Transportziel und mögliche weitere Tiere

Der Hund wurde vermutlich mit einem Transport nach

Hochdorf-Assenheim (PLZ 67126)

verbracht.

⚠️ Es ist derzeit nicht ausgeschlossen, dass sich weitere Hunde im selben Transport befanden.

Sollten weitere Tiere unter denselben Umständen eingeführt worden sein, besteht ein erhebliches Risiko für:

  • andere Hunde

  • Wildtiere

  • Haustiere

  • sowie für Menschen


🦠 Hintergrund: Tollwut

https://www.utmb.edu/images/librariesprovider266/micrographs/rabies_virus.jpg?sfvrsn=cfd05157_2
https://rabiesalliance.org/sites/default/files/styles/file_entity_browser_thumbnail/public/resources/2025-09/EN_Rabies%20Signs%20in%20dogs%20infograph_2025.jpg?itok=VK8RezFK
https://media.sciencephoto.com/image/t1670010/800wm/T1670010.jpg
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Tollwut ist eine virale, nahezu immer tödlich verlaufende Zoonose (vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheit).

Typische Symptome beim Hund können sein:

  • Wesensveränderungen

  • Aggressivität oder ungewöhnliche Zahmheit

  • Schluckbeschwerden

  • vermehrter Speichelfluss

  • neurologische Ausfälle

Nach Ausbruch der klinischen Symptome endet die Erkrankung fast immer tödlich – sowohl bei Tieren als auch bei Menschen.

Deutschland gilt grundsätzlich als tollwutfrei bei terrestrischen Wildtieren. Jeder importierte Fall stellt daher eine erhebliche Gefährdung der Tier- und öffentlichen Gesundheit dar.


⚖️ Rechtlicher Hintergrund

Für die legale Einfuhr eines Hundes aus einem Nicht-EU-Land gelten strenge Vorgaben:

  • Mindestalter bei Impfung

  • Wartefristen nach Erstimpfung

  • gültiger Tollwut-Titer-Test

  • korrekte Altersangabe

  • vollständige Dokumentation

Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, liegt ein Verstoß gegen das Tiergesundheitsrecht vor.

In solchen Fällen können umfangreiche seuchenrechtliche Maßnahmen erforderlich werden – einschließlich Quarantäneanordnungen, Kontaktverfolgung und ggf. Euthanasie weiterer exponierter Tiere.


📣 Hinweise dringend erbeten

Sollten Sie:

  • Informationen zu diesem Transport haben

  • selbst einen Hund aus einem entsprechenden Transport übernommen haben

  • Kenntnis über weitere mitgebrachte Tiere besitzen

bitten wir dringend um Kontaktaufnahme:

Tiernotruf Saarland e.V.
📞 06898 3704242

Jeder Hinweis kann helfen, mögliche Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen.


📖 Quelle

Offizielle Meldung gemäß Datenbank der
World Organisation for Animal Health (WOAH):
https://wahis.woah.org/#/in-review/7259?reportId=180467


⚠️ Bitte teilen Sie diese Information verantwortungsbewusst.
Unkontrollierte Tierimporte gefährden nicht nur einzelne Tiere – sie gefährden den gesamten Seuchenschutz in Deutschland.