Einsatzkosten – Transparenz und Rechtsgrundlagen
Der Tiernotruf Saarland e.V. arbeitet in sämtlichen Bereichen des Tierschutzes überwiegend ehrenamtlich. Alle Einsätze im Zusammenhang mit Haustieren, Wildtieren sowie Notfällen privater Hilfesuchender werden grundsätzlich unentgeltlich durchgeführt.
Für Finderinnen und Finder von Tieren entstehen bei uns keinerlei Kosten.
Ebenso erheben wir keine Gebühren von Tierhaltern, die für ihr eigenes Haustier Hilfe in Anspruch nehmen. Diese Leistungen werden vollständig ehrenamtlich erbracht.
Kostenregelung bei Fundtieren
Bei Fundtieren, die keinem Tierhalter zugeordnet werden können, erfolgt eine Abrechnung der entstandenen Aufwendungen gegenüber der jeweils zuständigen Kommune, in deren Gebiet das Tier aufgefunden wurde.
Rechtsgrundlage hierfür ist § 683 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 670 BGB (Geschäftsführung ohne Auftrag).
Demnach ist derjenige, in dessen Interesse ein Geschäft ohne Auftrag geführt wird, zum Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verpflichtet. Da die Fundtierverwahrung und -versorgung eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommunen darstellt, sind diese zum Aufwendungsersatz verpflichtet.
Besonders geschützte Wildtiere außerhalb des Jagdrechts
Einsätze bei besonders geschützten Wildtierarten, die nicht dem Jagdrecht unterliegen (z. B. Kranich), werden ebenfalls den zuständigen Behörden in Rechnung gestellt. Diese Arten unterliegen dem besonderen Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz und fallen in die Zuständigkeit der öffentlichen Hand.
Ehrenamtliche Leistungen
Alle weiteren Einsätze und Hilfeleistungen werden ehrenamtlich und kostenfrei durchgeführt.
Unser Ziel ist es, Hilfe zu leisten – nicht Gewinne zu erzielen. Gleichzeitig sind wir verpflichtet, die uns entstehenden Kosten dort geltend zu machen, wo eine gesetzliche Erstattungspflicht besteht, um unsere Einsatzfähigkeit dauerhaft aufrechterhalten zu können.

